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Komfortkasse kann automatisch Mahngebühren berechnen. Mahngebühren werden nur für Bestellungen mit Zahlungsart "Rechnung" berechnet.
Wenn Mahngebühren aktiv sind, kann in den Einstellungen im Aktionsmenü ≡ die Aktion Mahngebühren anpassen gewählt werden, um weitere Einstellungen zu Mahngebühren vorzunehmen.
Nachfordern
Wenn für eine Bestellung, für die bereits Mahngebühren berechnet wurden, eine Zahlung ohne Mahngebühren eingeht, wird diese standardmäßig als "bezahlt" behandelt. Die offenen Mahngebühren werden also vom Kunden nicht nachgefordert. Dies kann hier angepasst werden. Wenn "Nachfordern" aktiviert ist und eine Zahlung ohne Mahngebühren eingeht, wird diese wie eine Teilzahlung ("Unterzahlung") behandelt. Es würde also eine Benachrichtigung an den Kunden versendet, dass noch ein Teilbetrag offen ist.
Höhe der Mahngebühren
Komfortkasse berechnet standardmäßig Mahngebühren nur nach tatsächlich angefallenen Kosten. Dies entspricht der aktuellen Rechtsprechung (Stand: 2026). Für Mahnungen per E-Mail werden dabei keine Kosten an den Schuldner verrechnet. Bei Versand per Brief werden die tatsächlichen Kosten, die auch dem Händler verrechnet werden, an den Endkunden weitergegeben.
Durch Umstellung auf "Gebühren vorgeben" kann diese Einstellung überschrieben werden und die Mahngebühren können pro Mahnung individuell festgelegt werden. (Wenn Konten in mehreren Währungen hinterlegt sind, können die Mahngebühren pro Währung hinterlegt werden.) Dazu muss eine rechtliche Begründung angegeben werden (z.B. sehr geringe Pauschalen, Briefversand erfolgt durch Händler, nur B2B Bestellungen).