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Hinweis: wir sind nicht zur steuerlichen Beratung berechtigt. Fragen zu Buchhaltung oder steuerlichen Verbuchung sollten mit einem Steuerberater oder Buchhalter geklärt werden.


Allgemeine Empfehlungen

In Komfortkasse können mehrere integrierte Konten hinterlegt werden. Wir empfehlen, diese Konten auch in Ihrer Buchhaltung jeweils als eigene Konten zu erfassen, wie z.B. Bankkonten oder Konten bei Zahlungsdienstleistern wie PayPal. Jede Buchung auf den Komfortkasse Konten ist im Menüpunkt Kontobewegungen erfasst, diese sollten als Buchungen in die Buchhaltung übernommen werden. Dazu können die Transaktionen auch heruntergeladen werden. Die Kontobewegungen enthalten neben den Zahlungseingängen auch alle anderen Bewegungen wie Gebühren, Auszahlungen etc.


Bis zur Erstellung der monatlichen Rechnung können Buchungen in Ausnahmefällen verändert oder verschoben werden, z.B. durch nachträgliche Verrechnung von Gebühren oder Änderungen im Wertstellungsdatum. Wir empfehlen daher, Transaktionen erst nach Erhalt der Monatsrechnung zu verbuchen. Wird keine Rechnung ausgestellt, empfehlen wir die Verbuchung nach dem 5. des Folgemonats.


Zuordnung von Auszahlungen zu Zahlungseingängen oder Gebühren

Auszahlungen können jederzeit in beliebiger Höhe durchgeführt werden. Daher gibt es keine Verknüpfung von z.B. einem Zahlungseingang oder einer Gebührenbuchung zu einer Auszahlung. Eine Auszahlung hat keinen "Inhalt" oder "zugrundeliegende Buchungen", sondern stellt eine eigenständige Transaktion auf dem Händlerkonto dar. Daher empfehlen wir, Auszahlungen auch so zu verbuchen. Mehr Informationen...


Saldenbestätigung

Wenn ein Kontosaldo zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. zum Jahresende, benötigt wird, kann eine Saldobestätigung direkt im Komfortkasse Händlerbereich heruntergeladen werden. Wählen Sie dazu die Aktion Saldenbestätigung herunterladen im Menü Einstellungen - Konten.

Die Saldenbestätigung kann erst erstellt werden, wenn die entsprechende Periode in unserem System abgeschlossen wurde. Dies ist normalerweise spätestens am 5. des Folgemonats der Fall. (Eine Saldenbestätigung zum 31. Dezember steht also ab ca. 5. Januar zur Verfügung.)


Rechtliches

Komfortkasse ist keine Bank oder Zahlungsinstitut. Rechtlich gesehen ist Komfortkasse ein Inkassoinstitut. Unsere integrierten Konten werden bei den kontoführenden Banken als Sammeltreuhandkonten geführt.