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In diesem Bereich können Zahlungsempfänger-Namen für den IBAN-Namensabgleich hinterlegt werden.


Hintergrund

Die Verification of Payee (VoP), zu deutsch Namensabgleich oder Empfängerprüfung, ist ab 9. Oktober 2025 im Rahmen der europäischen Vorgaben im SEPA-Zahlungsverkehr verpflichtend. Dabei wird vor jeder SEPA-Zahlung (Überweisung) der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abgeglichen. Ziel der IBAN-Namensprüfung ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und Betrugsrisiken zu reduzieren.


In Komfortkasse können für ein integriertes Bankkonto in Deutschland und Österreich Namen hinterlegt werden. (Für die Schweiz ist diese Funktion nicht vorgesehen.) Wenn sowohl ein Bankkonto in Deutschland als auch in Österreich verwendet werden, sind entsprechend zwei getrennte Listen vorhanden.


Liste

In der Liste werden alle hinterlegten Namen zum gewählten Bankkonto angezeigt.

Folgende Daten werden angezeigt:

  • Status (In Bearbeitung, Aktiv, Gelöscht)
  • Name
  • Bereinigter Name


Der in Komfortkasse hinterlegte Firmenname, sowie die Namen und URLs der verbundenen Online-Shops werden automatisch als Einträge erzeugt. Mit der Aktion Eintrag hinzufügen kann ein zusätzlicher Name (z.B. Markenname, Handelsname, Shop-Name, etc.) hinzugefügt werden. Der Name wird anschließend von Komfortkasse und der kontoführenden Bank geprüft. Es muss daher eine aussagekräftige Begründung angegeben werden, warum der zusätzliche Name erforderlich ist.


Fehlertoleranter Namensabgleich und "Bereinigter Name"

Ein zentraler Bestandteil von VoP ist, dass der Abgleich zwischen dem eingegebenen Empfängernamen und den beim Bankkonto hinterlegten Namen nicht streng 1:1 erfolgt, sondern fehlertolerant.

Warum fehlertolerant?

  • In der Praxis geben Zahler Namen oft unterschiedlich ein (z. B. „Müller GmbH“ vs. „Mueller Gesellschaft mbH“).
  • Auch kleine Tippfehler oder abweichende Schreibweisen sind üblich.
  • Ein zu strenger Abgleich würde viele falsche Warnmeldungen erzeugen und Zahlungen unnötig behindern.

Welche Abweichungen werden toleriert?

Nach den Vorgaben des European Payments Council (EPC) werden bei der Bereinigung und beim Vergleich u. a. folgende Unterschiede berücksichtigt:

  1. Groß-/Kleinschreibung wird ignoriert („Müller“ = „müller“).
  2. Umlaute und Sonderzeichen werden angeglichen („Müller“ = „Mueller“).
  3. Akzente/Diakritika werden entfernt („José“ = „Jose“).
  4. Interpunktion und Sonderzeichen werden ignoriert („Müller-GmbH“ = „Müller GmbH“).
  5. Mehrfach-Leerzeichen oder führende/folgende Leerzeichen werden nicht berücksichtigt.
  6. Anreden und Zusätze wie „Herr“, „Frau“, „Dr.“, „Ltd.“, „GmbH & Co. KG“ werden nicht berücksichtigt. 


Der angezeigte Bereinigte Name enthält eine vereinfachte Form, um doppelte Einträge zu vermeiden.