Nutzen Sie das integrierte, kostenlose Inkasso.


Allgemeines

Komfortkasse kann unbezahlte Rechnungen automatisch an ein Inkassoinstitut übergeben. Alle benötigten Informationen wie Name und Adresse des Schuldners, Artikel, Rechnungsdatum, Betrag etc. werden dabei automatisch übergeben. Ein manuelles Eingreifen ist nicht erforderlich. Der aktuelle Status und Fortschritt des Inkasso-Falls können dabei direkt im Komfortkasse Händlerbereich in der Detailansicht Bestellung im Dialog Inkasso-Details eingesehen werden. Weitere Details können über das Webinterface des Inkasso-Partners eingesehen werden.


Verfügbarkeit

Das integrierte, kostenlose Inkasso ist für alle Komfortkasse Händler möglich. (Für Händler mit Sitz außerhalb der EU ist die Freischaltung auf Anfrage möglich.)

Es können Inkasso-Fälle für Schuldner in folgenden Ländern übergeben werden:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Schweiz
  • Liechtenstein

Auf Anfrage können weitere Länder freigeschaltet werden (wenden Sie sich dazu an den Komfortkasse Support):

  • Niederlande
  • Belgien
  • Frankreich
  • Polen °
  • Bulgarien °
  • Luxemburg °
  • Großbritannien *°
  • Irland *° 
  • Italien *° 
  • Tschechische Republik *°
  • Slowakei *° 
  • Rumänien *° 
  • Ungarn *° 
  • Dänemark *° 
  • Norwegen *°
  • Schweden *° 
  • Finnland *° 
  • Estland *° 
  • Lettland *° 
  • Litauen *° 
  • Spanien *° 
  • Portugal *° 

° ab min. 50 Fällen pro Monat

* Erfolgsprovision möglich


Aktivierung

Das Inkasso kann direkt im Komfortkasse Händlerbereich im Menüpunkt Einstellungen - Inkasso aktiviert werden.

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Legitimierung
  • hinterlegter Ansprechpartner inkl. Tel.-Nr.


Inkasso-Partner

Unsere Partner-Inkassoinstitute:

  • PAIR Finance
  • eCollect

Die Inkasso-Partner sind auf die Betreibung von eCommerce-Fällen spezialisiert und nutzen neben klassischen Inkasso-Maßnahmen auch Kanäle wie WhatsApp oder soziale Netzwerke, um mit dem Schuldner Kontakt aufzunehmen.

Im Händlerbereich kann festgelegt werden ob beide Partner (empfohlen) oder nur einer der Partner aktiv ist. Wenn mehrere Inkasso-Partner aktiv sind, entscheidet Komfortkasse bei der Übergabe eines Falls automatisch, an welchen Partner der Fall übergeben wird (z.B. aufgrund des Wohnsitzlandes des Schuldners).

Auf Anfrage kann auch eine Schnittstelle zu einem bestehenden Inkassoinstitut (z.B. Creditreform) eingerichtet werden. Die Einrichtung kann je nach Aufwand kostenpflichtig sein.


Kosten

Die Durchführung der Betreibung ist für den Händler im Normalfall kostenlos*. Alle Inkasso-Gebühren werden entsprechend der lokalen gesetzlichen Möglichkeiten vom Schuldner getragen.

*Ausnahmen:

  1. Bei Schuldnern außerhalb der o.a. Länder fällt eine Gebühr an. (Diese Funktion muss zuvor explizit freigeschaltet werden.)
  2. Bei vorzeitiger Kündigung oder Abbruch der Betreibung durch den Händler können Kosten entstehen. Diese werden im Anlassfall vom Inkasso-Partner vorab mitgeteilt.
  3. Bei nachträglicher Einbringung zuvor uneinbringlicher Beträge im Zuge des Überwachungsverfahrens oder einer nachgerichtlichen Betreibung erhält der Inkasso-Partner eine Erfolgsprovision.

Details dazu können den Bedingungen des jeweiligen Inkasso-Partners entnommen werden.

Verzugszinsen

Verzugszinsen werden direkt vom Inkasso-Partner berechnet und von diesem einbehalten.

Mahngebühren

Wenn Mahnungen von Komfortkasse versendet wurden, werden die berechneten Mahngebühren von Komfortkasse einbehalten. Mahngebühren sollen den Aufwand des Mahnwesens abdecken. Da das Mahnwesen in diesem Fall von Komfortkasse durchgeführt wurde, werden entsprechend auch die Mahngebühren von Komfortkasse einbehalten. Dies ermöglicht uns, die Inkasso-Funktion ansonsten kostenfrei anzubieten.

Die Verrechnung erfolgt dabei nachträglich. Sie erhalten vom Inkassoinstitut den vollen Betrag ausbezahlt, die darin enthaltenen Mahngebühren werden mit der nächsten Komfortkasse Rechnung als "Weiterverrechnung Mahngebühren (Inkasso)" abgerechnet.


Übergabe von Inkasso-Fällen

Die Übergabe von Inkasso-Fällen kann vollautomatisch oder manuell ablaufen.

Vollautomatische Übergabe

Für eine vollautomatische Übergabe muss in den Einstellungen für Zahlungen auf Rechnung ein Zeitraum in Tagen hinterlegt werden, nach dem eine überfällige Bestellung automatisch an das Inkassobüro übergeben wird. Wenn der Zeitraum abgelaufen ist, wird automatisch ein Fall beim Inkasso-Partner erstellt. Der Händler erhält darüber eine Benachrichtigung.

(Bei erstmaliger Übergabe der vollautomatischen Übergabe werden bestehende überfällige Bestellungen der letzten drei Monate ebenfalls automatisch übergeben.)

Manuelle Übergabe

In der Liste Bestellungen kann nach überfälligen Bestellungen mit Zahlungsart Rechnung gefiltert werden. Anschließend können die Bestellungen in der Detailansicht manuell an den Inkasso-Partner übergeben werden,

Aktueller Status

Der aktuelle Status des Inkasso-Falls sowie aktuelle Maßnahmen des Inkasso-Partners (Kontaktaufnahmen, etc.) können direkt im Komfortkasse Händlerbereich in der Detailansicht Bestellung im Dialog Inkasso-Details eingesehen werden. Über einen Link kann das Web-Portal den Inkasso-Partners aufgerufen werden. Dort sind weitere Details einsehbar.

Meldung von Direktzahlungen

Wenn zu einer Bestellung im Inkasso eine Zahlung direkt beim Händler (oder bei Komfortkasse auf einem integrierten Konto) eingeht, wird die Zahlung automatisch an den Inkasso-Partner gemeldet. (Wenn noch Inkasso-Gebühren offen sind, können diese vom Inkasso-Partner weiter betrieben werden.)

Teilzahlungen oder Zahlungen ohne Mahngebühren oder Verzugszinsen

Wenn ein Schuldner eine Teilzahlung leistet (oder z.B. den vollen Betrag, jedoch ohne Mahngebühren, Verzugszinsen oder Inkasso-Gebühren bezahlt), wird der Inkasso-Partner die Betreibung des Restbetrags beim Schuldner fortsetzen. In den meisten Fällen sieht die Vereinbarung zwischen Händler und Inkasso-Partner vor, dass der Inkasso-Partner bei kleinen offenen Beträgen selbst entschieden kann, die Betreibung einzustellen. Der Inkasso-Partner würde in so einem Fall die ihm zustehenden Gebühren solange einbehalten, bis der Schuldner auch diese beglichen hat.


Einschränkungen

Eine Übergabe ist nur möglich, wenn die Hauptforderung (bzw. ein Teil davon) noch offen ist. Fälle, bei denen die Hauptforderung bereits bezahlt wurde, aber noch Nebenkosten (z.B. Mahngebühren) offen sind, können nicht übergeben werden.